Brennbar oder nicht? Die Kategorien der Materialien
Die Landesbauordnung unterscheidet streng zwischen brennbaren und nicht brennbaren Materialien. Zu den brennbaren Materialien gehören Holz (Wände, Möbel, Holzböden), brennbare Tapeten, Textilien und bestimmte Kunststoffe.
Zu den nicht brennbaren Materialien gehören Fliesen, Stein, Beton oder Glas. Die Abstände werden in Zentimetern angegeben und variieren je nach Ofenmodell und Materialtyp. Der Schornsteinfeger misst diese Abstände genau nach und prüft, ob alle umliegenden Bauteile ausreichend geschützt sind.
Schon eine falsche, brennbare Wandverkleidung zu nah am Ofenrohr kann das Aus für die sofortige Freigabe bedeuten.









