Die rechtliche Lage: Was Sie dulden müssen – und was nicht
Grundsätzlich hat niemand ein Recht auf eine absolut geruchsfreie Umwelt. Gelegentlicher Kaminrauch muss in Wohngebieten toleriert werden. Überschreitet die Belästigung jedoch ein "wesentliches Maß", haben Nachbarn einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch (§ 906 BGB). Dies ist insbesondere der Fall, wenn gesetzliche Grenzwerte für Feinstaub aus dem Holzofen überschritten werden oder wenn nachweislich falsch geheizt wird.
Die Ursachen für übermäßigen Rauch und Geruch sind meist:
- Verwendung von zu feuchtem oder ungeeignetem Brennmaterial (z. B. lackiertes Holz, Müll).
- Falsche Bedienung des Ofens (zu starkes Drosseln der Luftzufuhr).
- Ein veralteter Ofen mit schlechter Verbrennungstechnik.
- Ein zu niedriger oder falsch positionierter Schornstein.



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